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| Allgemeine Reisebedingungen Stand:
01.01.2009 |
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1. Rechtliche Position
Das Reisebüro Meersburg (RBM) bietet für die Leser der regionalen
Mitteilungsblätter (PRIMO-Verlag/Stockach) und der Tageszeitungen
im Raum Bodensee, Hochrhein und Schwarzwald Gruppenreisen (Leserreisen)
an. Das RBM tritt hierbei ausschließlich als Reisemittler (PRIMO
- Leser und Sonderreisen) auf und stellt sowohl die Marketing-, Kommunikations-
und Organisationsplattform zwischen Reiseteilnehmer und Leistungsträger
her und sorgt für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung
zwischen diesen. Es gelten somit die AGBs des RBM als Mittler, sowie
die AGBs der jeweils bezogenen Veranstaltern (VA), Leistungsträger
(LT) und Transportunternehmen (TU), die für jede einzelne Reise
vorgesehen und in den jeweiligen Reiseinformationen und Reiseunterlagen
ausdrücklich genannt sind.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich
an. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen für die von
Ihnen mit angemeldeten Teilnehmern wie für Ihre eigenen einzustehen.
Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des VA/LT an. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist gemäß der
Vorgabe des jeweiligen VA/LT eine Anzahlung in Höhe von max.
20% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 28
Tage vor Reisebeginn fällig, spätestens jedoch mit Aushändigung
der Reiseunterlagen. Das RBM sorgt dafür, dass jede Reise für
den Fall des Konkurses abgesichert ist (Insolvenzschutz). Je nach
Reiseunternehmen verwahrt das RBM den Sicherungsschein des VA/LT entweder
für die Teilnehmergruppe (Gruppenpolice) oder sendet diesen mit
der Buchungsbestätigung / Reiseunterlagen dem jeweiligen Reiseteilnehmer
zu (Einzelpolice).
4. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung,
Preisänderung vor Vertragsschluss
(a) Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der
Reiseausschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörenden Detailprogramm
in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Leistungsträger
(z.B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reedereien, Hotels) und
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die von der
Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung negativ abweichen
und den vertraglich zugesagten Leistungen entgegenstehen.
(b) Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich ein VA/LT
ausdrücklich vor, vor Vertragabschluss eine Änderung des
Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse nach Veröffentlichung der Reiseausschreibung zu
erklären. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% hat der Teilnehmer
ein kostenloses Rücktrittsrecht.
5. Rücktritt des Reisenden, Eintritt einer
Ersatzperson, Umbuchung, nicht in Anspruch genommene Leistungen
(a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei RBM. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Maßgebend
ist der Eingang beim RBM während der üblichen Geschäftszeiten.
Das RBM sorgt für die sofortige Weiterleitung der Stornierung
an den jeweiligen VA/LT.
(b) Tritt der Kunde zurück, so verliert der VA/LT den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine
angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe
nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom VA/LT ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was dieser durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen erwerben kann. Der VA/LT kann diesen Anspruch
nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschaliert
kann wie folgt verlangt werden, sofern in der jeweiligen Ausschreibung
nichts anderes veröffentlicht worden ist:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises, ab 44. bis
30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab 14. bis
08. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
ab 07. bis zum Tag des Reiseantritts 80% des Reisepreises,
Das RBM empfiehlt jedem Reiseteilnehmer dringend den Abschluss einer
entsprechenden Reise-Rücktrittskostenversicherung.
(c) Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht
in Anspruch (z.B. infolge vorzeitiger Rückreise) so wird sich
RBM bei den VA/LT/TU um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen
und diese ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht hierzu bei erfolgter
Erstattung an den Reiseteilnehmer zurückzahlen.
6. Rücktritt / Kündigung des Reiseveranstalters
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der VA/LT über
das RBM bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt vom Vertrag
zurücktreten. Der Kunde erhält dann die auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet.
7. Haftung des RBM (Primo-Leserreisen)
Die vertragliche Haftung von RBM für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist pro Kunde und Reise auf den dreifachen
Rei-sepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit RBM
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche
Vorschriften
(a) RBM informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und
Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
(b) Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass, sein
Personalausweis oder seine Impfungen für die Reise ausreichende
Gültigkeit besitzen.
9. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrags zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und
Rechtsverhältnis zwischen RBM und dem Kunden findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische
Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person
ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz
des RBM vereinbart.
10. Weitere Informationen erhalten Sie
unter www.aufundweg.net·Reisebüro Meersburg, Telefon 07532/8001-0 |
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