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Allgemeine Reisebedingungen Stand: 01.01.2009
 
1. Rechtliche Position
Das Reisebüro Meersburg (RBM) bietet für die Leser der regionalen Mitteilungsblätter (PRIMO-Verlag/Stockach) und der Tageszeitungen im Raum Bodensee, Hochrhein und Schwarzwald Gruppenreisen (Leserreisen) an. Das RBM tritt hierbei ausschließlich als Reisemittler (PRIMO - Leser und Sonderreisen) auf und stellt sowohl die Marketing-, Kommunikations- und Organisationsplattform zwischen Reiseteilnehmer und Leistungsträger her und sorgt für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung zwischen diesen. Es gelten somit die AGBs des RBM als Mittler, sowie die AGBs der jeweils bezogenen Veranstaltern (VA), Leistungsträger (LT) und Transportunternehmen (TU), die für jede einzelne Reise vorgesehen und in den jeweiligen Reiseinformationen und Reiseunterlagen ausdrücklich genannt sind.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen für die von Ihnen mit angemeldeten Teilnehmern wie für Ihre eigenen einzustehen. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des VA/LT an. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist gemäß der Vorgabe des jeweiligen VA/LT eine Anzahlung in Höhe von max. 20% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig, spätestens jedoch mit Aushändigung der Reiseunterlagen. Das RBM sorgt dafür, dass jede Reise für den Fall des Konkurses abgesichert ist (Insolvenzschutz). Je nach Reiseunternehmen verwahrt das RBM den Sicherungsschein des VA/LT entweder für die Teilnehmergruppe (Gruppenpolice) oder sendet diesen mit der Buchungsbestätigung / Reiseunterlagen dem jeweiligen Reiseteilnehmer zu (Einzelpolice).
4. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsschluss
(a) Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörenden Detailprogramm in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Leistungsträger (z.B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reedereien, Hotels) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die von der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung negativ abweichen und den vertraglich zugesagten Leistungen entgegenstehen.
(b) Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich ein VA/LT ausdrücklich vor, vor Vertragabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Reiseausschreibung zu erklären. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% hat der Teilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht.
5. Rücktritt des Reisenden, Eintritt einer Ersatzperson, Umbuchung, nicht in Anspruch genommene Leistungen
(a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei RBM. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang beim RBM während der üblichen Geschäftszeiten. Das RBM sorgt für die sofortige Weiterleitung der Stornierung an den jeweiligen VA/LT.
(b) Tritt der Kunde zurück, so verliert der VA/LT den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom VA/LT ersparten Aufwendungen sowie dessen, was dieser durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der VA/LT kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschaliert kann wie folgt verlangt werden, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes veröffentlicht worden ist:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises, ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
ab 07. bis zum Tag des Reiseantritts 80% des Reisepreises,
Das RBM empfiehlt jedem Reiseteilnehmer dringend den Abschluss einer entsprechenden Reise-Rücktrittskostenversicherung.
(c) Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z.B. infolge vorzeitiger Rückreise) so wird sich RBM bei den VA/LT/TU um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht hierzu bei erfolgter Erstattung an den Reiseteilnehmer zurückzahlen.
6. Rücktritt / Kündigung des Reiseveranstalters
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der VA/LT über das RBM bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet.
7. Haftung des RBM (Primo-Leserreisen)
Die vertragliche Haftung von RBM für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunde und Reise auf den dreifachen Rei-sepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit RBM für einen dem Reisenden entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
(a) RBM informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
(b) Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass, sein Personalausweis oder seine Impfungen für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzen.
9. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen RBM und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RBM vereinbart.
10. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufundweg.net·Reisebüro Meersburg, Telefon 07532/8001-0
Reisebüro Meersburg / Primo-Leserreisen · Daisendorferstr. 34 A · 88709 Meersburg · Tel. 0 75 32 / 80 01-0